Hinweisgeberschutzgesetz vom 17.12.2023
Am 17.12.2023 tritt für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG) in Kraft.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen
über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Ab sofort stehen bei TAKTOMAT folgende zwei Meldestellen zur Verfügung, wobei die erstgenannte
Meldestelle bevorzugt zu wählen ist:
- Frau Iris Lehmann (Beauftragte für Datenschutz und Hinweisgeber-Meldestelle bei TAKTOMAT)
E-Mail: iris.lehmann@idtg.de
Telefon: 0173 5420134
- Bundesamt für Justiz
Internet: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
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